Logo Mgr. Elisabeth Türk MAS Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie in Berlin

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Die Psychotherapie-Richtlinie sieht vor, dass psychotherapeutische Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden können. Psychotherapeutische Leistungen können von Therapeut*innen nach Absatz 2 dieser Richtlinie erbracht werden, soweit und solange eine seelische Krankheit vorliegt.

Als Richtlinientherapie im engeren Sinne gelten die Psychotherapieverfahren nach § 15 der Richtlinie, Psychotherapeutische Sprechstunden nach § 11, Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung nach §11a, Probatorische Sitzungen nach §12 sowie Psychotherapeutische Akutbehandlung nach § 13.

www.g-ba.de/downloads/62-492-2400/PT-RL_2020-11-20_iK-2021-02-18.pdf

Die Voraussetzung für die Kostenübernahme kläre ich mit Ihnen in den probatorischen Sitzungen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Bei diesen Gruppen kommt es darauf an, wie die jeweiligen Tarife ausgestaltet sind. Manche Tarife umfassen eine maximale Stundenanzahl für erstattungsfähige Therapiestunden.

In anderen Tarifen wird wiederum ein Eigenanteil verlangt.

Daher informieren Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung über die Erstattungsmöglichkeiten durch Ihre Krankenkasse.

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt grundsätzlich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte.

www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf

Selbstzahlende

Diese Gruppen zahlen die gleichen Gebühren, die gesetzliche Krankenkassen erstatten.